Das Vorgehen
Stifter und Treuhänder erarbeiten einen Treuhandvertrag nach den Wünschen des Stifters. Im Stiftungsgeschäft wird vereinbart, dass die Vermögenswerte an den Treuhänder übertragen werden. In der Satzung werden dann der Zweck und die Erfüllung dieses Zweckes definiert. Treuhänder und Stifter vereinbaren, dass die Stiftung Tiernothilfe das Vermögen treuhändisch verwaltet.
Beim zuständigen Finanzamt wird anschließend eine Steuernummer und eine Bescheinigung der Gemeinnützigkeit beantragt. Nach der Vermögensübertragung wird die neue Stiftung unter dem Dach der Stiftung Tiernothilfe eigenständig geführt. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe übernimmt der Treuhänder die volle Verantwortung gegenüber dem Gesetzgeber. Die Stiftungstätigkeit kann damit aufgenommen werden. Über die Verwendung der Ausschüttungsbeträge wird der Stifter auf dem Laufenden gehalten.
Es stellen sich Ihnen sicher viele offene Fragen, sollten Sie sich für das Modell der Treuhandstiftung interessieren. Sprechen Sie uns bitte für eine vertrauliche Beratung an. |